Rechtsprechung
LAG Berlin, 29.10.1998 - 10 Sa 95/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung der Differenz zwischen der Kurzarbeit und der normalen Arbeitszeit; Wirksame Anordnung von Kurzarbeit; Annahmeverzug infolge unwirksamer Anordnung der Kurzarbeit; Kurzarbeit als Direktionsrecht des Arbeitgebers; Erfordernis einer Änderungskündigung ...
- RA Kotz
Kurzarbeit - Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.05.1998 - 71 Ca 43343/97
- LAG Berlin, 29.10.1998 - 10 Sa 95/98
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung
Auszug aus LAG Berlin, 29.10.1998 - 10 Sa 95/98
Die Betriebsparteien können in einer Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber eine Gestaltungsfreiheit einräumen, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahe kommt (BAG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 54).Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt die Befugnis der Betriebsvereinbarungsparteien herausgestellt, dem Arbeitgeber eine Gestaltungsfreiheit einzuräumen, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt (vgl. nur etwa BAG vom 17.10.1989, - 1 ABR 31/87 - EzA Nr. 54 zu § 76 BetrVG 1972).
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 9 Sa 128/00
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gesamtzusagen - tarifliche Ausschlußfristen bei …
Darin sieht die Kammer -- wie zuvor das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 15.06.1999 (10 Sa 95/98) ABl.Zwar hat sie später den in Ziff. II 2 der Personalinformation 4.6 zugesagte Feierzuschuss in Höhe von DM 500,-- an sämtliche Jubilare gezahlt, doch lag dies lediglich daran, dass die Beklagte in dem Verfahren 10 Sa 95/98 rechtskräftig zur Zahlung dieses Feierzuschusses verurteilt wurde.
- ArbG Herford, 07.07.2010 - 2 Ca 280/10
Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung
Keine Verpflichtung von Arbeitnehmern zur Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung, die keine hinreichenden Angaben zu Dauer, Lage, Verteilung und Auswahl der betroffenem Arbeitnehmern enthält (wie LAG Berlin vom 29.10.1996, 10 Sa 95/98 [JURIS]).Wenn auch überwiegend in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen neben dem Einzelvertrag eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Kürzung der Arbeitszeit und damit des Lohnes bei der Einführung von Kurzarbeit abgeben, so muss die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung aber zumindest die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit regeln (so LAG Berlin, Urteil vom 29.10.1998, 10 Sa 95/98 - recherchiert nach JURIS).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2006 - 1 Sa 34/06
Betriebsvereinbarung Kurzarbeit - Festlegung betroffener Arbeitnehmer
Auch soweit man davon ausgeht, dass die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit einräumen können (BAG vom 17.10.1999, 1 ABR 31/87, AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972), ist doch jedenfalls vorauszusetzen, dass eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit wegen des schwerwiegenden Eingriffs in den Vergütungsbereich die Anforderungen an eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechtes nur dann erfüllt, wenn in ihr wenigstens die tatbestandlichen Vorgaben vorgezeichnet sind, innerhalb derer dem Arbeitgeber dann ein gewisser Freiraum für die Einzelfallregelung zustehen kann (LAG Berlin, Urteil vom 29.10.1998, 10 Sa 95/98).